4.4 Glossar

Sie möchten auf einer Seite einem Begriff in das Glossar einfügen.

Beispiel

In Ihrem Text steht folgender Satz: "Erhält die Software ein Update, wird eine Regressionsprüfung notwendig."

In dem Text soll der Begriff „Regressionsprüfung“ mit einer Seite verlinkt werden, auf der Sie den Begriff erläutern. Diese Erläuterungsseite soll auch im Glossar eingetragen sein und vom Glossar aus zu erreichen sein.

Dazu sind mehrere Schritte notwendig:

1. Eine neue Seite für die Begriffserläuterung anlegen.

2. Diese Seite muss mit dem Begriff im Text verlinkt sein.

3. Erläutern Sie den Begriff auf der neu angelegten Seite.

4. Die Erläuterungsseite muss dem Glossar zugeordnet werden.