7.3.3 Grundsätze der EU-Energiepolitik

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=Grundsätze der EU-Energiepolitik=
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Die EU gibt durch eine Vielzahl von Richtlinien und Verordnungen den ordnungspolitischen Rahmen für die nationalen Energiewirtschaften vor.
Grundlegend werden gemäß [http://www.aeuv.de/aeuv/dritter-teil/titel-xxi/art-194.html Artikel 194 Abs.1 AEUV]

Version vom 2. März 2020, 12:51 Uhr

Grundsätze der EU-Energiepolitik

Die EU gibt durch eine Vielzahl von Richtlinien und Verordnungen den ordnungspolitischen Rahmen für die nationalen Energiewirtschaften vor.

Grundlegend werden gemäß Artikel 194 Abs.1 AEUV