7.3.4 Der Begriff Energiepolitik

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„die Gestaltung des Energiebereichs einer Wirtschaft derart, dass der gegenwärtige und zukünftige Energiebedarf in dem Wirtschaftsraum gedeckt wird.“ <br>
Luckes 2001, S. 2.
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Version vom 2. März 2020, 13:08 Uhr

Der Begriff Energiepolitik

Definition

Der Begriff „Energiepolitik“ kann definiert werden als

„die Gestaltung des Energiebereichs einer Wirtschaft derart, dass der gegenwärtige und zukünftige Energiebedarf in dem Wirtschaftsraum gedeckt wird.“
Luckes 2001, S. 2.

Kraftwerke