7.3.4 Der Begriff Energiepolitik

[unmarkierte Version][unmarkierte Version]
Zeile 2: Zeile 2:
<loop_area type="definition">'''Der Begriff „Energiepolitik“ kann definiert werden als'''
<loop_area type="definition">'''Der Begriff „Energiepolitik“ kann definiert werden als'''
„die Gestaltung des Energiebereichs einer Wirtschaft derart, dass der gegenwärtige und zukünftige Energiebedarf in dem Wirtschaftsraum gedeckt wird.“ <br>
„die Gestaltung des Energiebereichs einer Wirtschaft derart, dass der gegenwärtige und zukünftige Energiebedarf in dem Wirtschaftsraum gedeckt wird.“ <br>
Luckes 2001, S. 2.
<loop_paragraph type="citation" copyright="Luckes 2001, S. 2.">.
 
</loop_area>
</loop_area>


=Kraftwerke=
=Kraftwerke=

Version vom 2. März 2020, 13:10 Uhr

Der Begriff Energiepolitik

Definition

Der Begriff „Energiepolitik“ kann definiert werden als

„die Gestaltung des Energiebereichs einer Wirtschaft derart, dass der gegenwärtige und zukünftige Energiebedarf in dem Wirtschaftsraum gedeckt wird.“
<loop_paragraph type="citation" copyright="Luckes 2001, S. 2.">.

Kraftwerke