7.3.4 Der Begriff Energiepolitik

[unmarkierte Version][unmarkierte Version]
Zeile 1: Zeile 1:
=Der Begriff Energiepolitik=
=Der Begriff Energiepolitik=
<loop_area type="definition">'''Der Begriff „Energiepolitik“ kann definiert werden als'''
<loop_area type="definition">'''Der Begriff „Energiepolitik“ kann definiert werden als'''
„die Gestaltung des Energiebereichs einer Wirtschaft derart, dass der gegenwärtige und zukünftige Energiebedarf in dem Wirtschaftsraum gedeckt wird.“ <br>
<loop_paragraph type="citation" copyright="Luckes 2001, S. 2.">
<loop_paragraph type="citation" copyright="Luckes 2001, S. 2.">
„die Gestaltung des Energiebereichs einer Wirtschaft derart, dass der gegenwärtige und zukünftige Energiebedarf in dem Wirtschaftsraum gedeckt wird.“
</loop_area>
</loop_area>


=Kraftwerke=
=Kraftwerke=

Version vom 2. März 2020, 13:12 Uhr

Der Begriff Energiepolitik

Definition

Der Begriff „Energiepolitik“ kann definiert werden als

<loop_paragraph type="citation" copyright="Luckes 2001, S. 2."> „die Gestaltung des Energiebereichs einer Wirtschaft derart, dass der gegenwärtige und zukünftige Energiebedarf in dem Wirtschaftsraum gedeckt wird.“

Kraftwerke