7.3.4 Der Begriff Energiepolitik

[unmarkierte Version][unmarkierte Version]
Zeile 1: Zeile 1:
=Der Begriff Energiepolitik=
=Der Begriff Energiepolitik=
<loop_area type="definition">'''Der Begriff „Energiepolitik“ kann definiert werden als'''
<loop_area type="definition">'''Der Begriff „Energiepolitik“ kann definiert werden als''' <br>
<loop_paragraph type="citation" copyright="Luckes 2001, S. 2.">
<loop_paragraph type="citation" copyright="Luckes 2001, S. 2.">
„die Gestaltung des Energiebereichs einer Wirtschaft derart, dass der gegenwärtige und zukünftige Energiebedarf in dem Wirtschaftsraum gedeckt wird.“
„die Gestaltung des Energiebereichs einer Wirtschaft derart, dass der gegenwärtige und zukünftige Energiebedarf in dem Wirtschaftsraum gedeckt wird.“

Version vom 2. März 2020, 13:12 Uhr

Der Begriff Energiepolitik

Definition

Der Begriff „Energiepolitik“ kann definiert werden als

<loop_paragraph type="citation" copyright="Luckes 2001, S. 2."> „die Gestaltung des Energiebereichs einer Wirtschaft derart, dass der gegenwärtige und zukünftige Energiebedarf in dem Wirtschaftsraum gedeckt wird.“

Kraftwerke