7.3.2 Übertragungsnetzbetreiber

Übertragungsnetzbetreiber

Den Übertragungsnetzbetreibern wird eine Vielzahl an Pflichten auferlegt:

Sie müssen

  • die EEG-Anlagen vorrangig und zügig an das Stromnetz anschließen,
  • den produzierten Strom
    • abnehmen,
    • übertragen und
    • verteilen (ob er benötigt wird oder nicht).