7.3.4 Der Begriff Energiepolitik

Der Begriff Energiepolitik

Definition

Der Begriff „Energiepolitik“ kann definiert werden als

<loop_paragraph type="citation" copyright="Luckes 2001, S. 2."> „die Gestaltung des Energiebereichs einer Wirtschaft derart, dass der gegenwärtige und zukünftige Energiebedarf in dem Wirtschaftsraum gedeckt wird.“

Kraftwerke